Happy Connection - 
Wir leben  Musik.

Allgemeine 
Geschäftsbedinungen
Happy Connection
 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Party-Band Happy Connection (im weiteren Band genannt), vertreten durch Ferdinand Engelbrecht, Domeierstraße 27, 31785 Hameln, und dem Auftraggeber (im weiteren Veranstalter genannt). Entgegenstehenden Regelungen in den AGB des Auftraggebers widerspricht die Band ausdrücklich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

 

 

Vertragsabschluß und Leistungsumfang

 

Ein Vertrag zwischen der Band und dem Veranstalter kommt erst mit der Annahme durch die Band zustande. 

Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung der Band. Die Band verpflichtet sich, bei Leistungsänderungen oder Abweichungen den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Angebote sind freibleibend. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen der schriftlichen Form.

 

Die Band verpflichtet sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen der Band.

 

Vergütung

 

Kostenvoranschläge der Band Happy Connection sind unverbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, welche durch unrichtige Angaben des Veranstalters bedingt sind, und dadurch Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen führen, werden dem Veranstalter zusätzlich in Rechnung gestellt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben oder GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen. 

Die Bezahlung der Band erfolgt am gleichen Tag nach Auftrittsende in bar. Ohne Barzahlung wird zusätzlich für Bearbeitung und Verwaltung ein Aufschlag von 10%, mindestens aber von 50 Euro berechnet. Rechnungen sind sofort nach Eingang ohne Abzug fällig.

 

 

Örtliche und technische Vorrausetzungen

 

Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass der, für den Auftritt der Band, vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt der Zugang vom auszuladenden PKW zum Auftrittsort und der Auftrittsort selbst, frei und ungehindert zu jeder Zeit möglich ist. 

Die Stellfläche der Musik beträgt in der Breite mindestens 4,5 m und in der Tiefe mindestens 2,5 m.

Erforderliche Zufahrtscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden vor dem Auftrittstag der Band zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zum Auftrittsort ein rechtzeitiger Spielbeginn der Band nicht möglich sein, geht dies

zu Lasten des Veranstalters. 

Der Aufbau der Instrumente erfolgt unmittelbar vor Spielbeginn und dauert ca. 1,5 Std. Sollte ein früherer Zeitpunkt gewünscht werden, wird hierfür zusätzlich, je nach Zeitunterschied und Mehraufwand, mindestens eine Stunde der Mindestspielzeit in Rechnung gestellt.

Zum Aufbau und der Klärung, sich daraus ergebende Fragen, erhält die Band die Telefonnummer des Ansprechpartners, der Lokalität, 

beziehungsweise des dortigen Verantwortlichen. Die Band verpflichtet sich, die ihr überlassenen persönlichen Daten, nicht an Dritte weiterzugeben.

 

Der Veranstalter übernimmt die elektrische Versorgung des Bühnenequipment und trägt die anfallenden Stromkosten.
Es werden im Bereich der Musik mindestens zwei Stromkreise mit je 16 Ampère (=2x 220 V) benötigt (normaler Hausstrom). 

Bei Veranstaltungen im Freien/Zelt oder über 250 Personen erfolgt die elektrische Versorgung über Starkstrom (32Amp /64Amp).

 

 

Arbeitsbedingungen

 

Happy Connection verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen. Die Mindestspielzeit beträgt 6 Stunden. Bei Abweichung der Mindestspielzeit wird eine Stunde für Auf- und Abbau sowie eine Stunde für An- und Abfahrt berechnet. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen die von der Band nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

Die Art der Darbietung, sowie die künstlerische und musikalische Gestaltung, obliegt ausschließlich der Band. Die Band ist während ihres Auftritts an kurzfristige künstlerische Weisungen bzw. den Weisungen Dritter vor und nach dem Auftritt nicht gebunden. Ein Rügerecht bezüglich der künstlerischen Leistung oder technischen Ausstattung steht dem Veranstalter nicht zu.

 

 

Räumlichkeiten für die Band

 

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Band (Happy Connection) 30 Minuten vor und 30 Minuten nach dem Auftritt ein geschlossener 

Raum zur Anlegung der Künstlergarderobe zur Verfügung steht. Toilettenräume sind als mögliche Räumlichkeit ausgeschlossen.

 

 

Verpflegung der Band

 

Die Verpflegung der Band (Essen und Trinken) im Rahmen des Üblichen werden vom Veranstalter gestellt.

 

 

Sicherheit der Band

 

Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für Schäden an dem Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet dieser nach Maßgabe des BGB.

 

 

Verpflichtungen des Veranstalters

 

Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.

 

Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.

 

Bei Open-Air- Veranstaltung hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass die Band und Anlage vor Witterungs-Einflüssen geschützt sind. 

Wird dies nicht eingehalten, kann die Band vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

 

Für ausreichende Werbung sorgt der Veranstalter. Wird vom Veranstalter Werbematerial über die Band benötigt, wird seitens der Band „Happy Connection“ kostenlos Werbematerial zur Verfügung gestellt (Plakate Din 1/A2 ,  Flyer).

 

 

Allgemeines

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen einzelner oder mehrerer Vertragspunkte sind unzulässig.

 

Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen, so werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden. Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst. 

 

Die vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter ohne wichtigen Grund ist unzulässig.

 

Kann infolge einer Anordnung der Dienstherren/Arbeitgeber oder Krankheit, der Termin von der Band nicht wahr genommen werden, verpflichtet sich diese für gleichwertigen Ersatz sorge zu tragen. Der Veranstalter ist nicht an das Angebot gebunden, sondern kann in Höhe der vereinbarten Kosten eine Ersatzband engagieren. Bei Selbstbeschaffung seitens des Veranstalters trägt der Veranstalter die anfallenden Mehrkosten.

 

Damit organisatorische Details und eventuell offene Fragen besprochen werden können, sollten Sie mit uns ca. 14 Tage vor Ihrer Veranstaltung per Telefon, Mail oder WhatsApp Verbindung aufnehmen. 
Wird ein persönliche Gespräch gewünscht, behalten wir uns vor dieses nach zeitlichem Aufwand, mindestens die Höhe eines Stundensatzes, plus ggf. anfallende Fahrtkosten zu berechnen.

 

Auf Wunsch stehen dem Veranstalter während der Spielzeit folgende Geräte gratis zur Verfügung: ein (1) drahtloses Mikrofon und Miniklinkenanschluß für Tablet, ect. Bedienung erfolgt durch die Band.
Für Schäden an den Anlagen (Mikro), die durch unsachgemäße Bedienung nicht befugter Personen auftreten, haftet der Veranstalter.

 

 

Die Rechtstellung der Tanzband Happy-Connection sieht selbstständige Musiker.

 

Für beide Vertragspartner gelten die Ausnahmen und Regelungen für Verträge nach dem BGB.

Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten vertraglichen Vereinbarungen.

Bei Nichterfüllung des Vertrages seitens der Vertragspartner werden als Vertragsstrafe 2/3 der Mindestspielzeit fällig.

 

 

Gültig ab 7. Mai 2024

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